Prof-Bazformator U1 #167 26.06.08 14:55:09 | >Ausnutzen eines Bugs ist genauso strafbar. Wie strafbar es ist, muss der Besitzer des Games >entscheiden.[br][br]Was strafbar ist, das legt in unserem Rechtsstaat der verfassungsmäßig bestimmte Gesetzgeber fest. Der stellt eine Urheberrechtsverletzung unter Strafe. Und den Umfang dieser rechtmäßigen Nutzung, den legt der Urheber fest, beziehungsweise derjenige, dem das (ausschließliche) Nutzungsrecht am Werk zusteht.[br][br][br]> Sich aber in eine Datenbank hacken oder Codes aus dem Spiel nutzen oder in irgendeiner Art davon >gebrauch machen (Man kann eine Datenbank erstellen wie man will, aber ohne bestimmte Code->Schnipsel aus einem Spiel, bringt es nunmal nichts), ist Strafbar und Urheberrechtsverletzung.[br][br]Jeder der das Spiel nutz, nutz dessen Code. Allein diesen Tatbestand an eine Strafbarkeit nach dem Urheberrechtsgesetz zu knüpfen, ist - wie vielleicht einleuchten dürfte – nur bedingt richtig. Die Grenze zur Urheberrechtsverletzung ist das Maß erlaubter Nutzung, und die bestimmt sich in dem vorliegenden Fall nach der Nutzungsvereinbarung.[br][br]Die weist natürlich nicht explizit aus, daß eine automatisierte Nutzung das eingeräumte Nutzungsrecht überschreitet. Man wird aber grundsätzlich davon ausgehen dürfen, daß die „spielübliche“ Nutzung notwendig erlaubt sein muß. Sich die Daten zu verschaffen durch Ablesen und Übertrag auf ein Blatt Papier dürfte demnach zunächst vollkommen unbedenklich sein. Das automatisierte Auslesen unterscheidet sich hiervon dadurch, daß das Spiel nicht mehr selbst direkt und unmittelbar durch den Spieler geschieht, sondern durch ein vom Spieler in Gang gesetztes, weiteres Programm. Wenn sich durch Auslegung der Nutzungsvereinbarung ergibt, daß solches den Rahmen erlaubter Nutzung überschreitet, stellt das in Frage gestellte Handeln eine Urheberrechtsverletzung dar.[br][br]Eine weitere Unterscheidung zwischen „einfachen“ Daten und „Trümmerfelddaten“ allerdings will mir von der Notwendigkeit her nicht einleuchten; zumal mir auch die dogmatische Herleitung etwas willkürlich erscheint. Trümmerfelddaten darf ich ja auch auf ein Papier übertragen, wenn ich genug Zeit und Mühe investiere, auch vom ganzen Universum.[br][br]> dann ist es schon Diebstahl.[br]> Ich habe mich lange Zeit damit beschäftigt über Urheberrechtsverltzung und auch "geklaute" Code-Schnipsel.[br][br][br]Ist nicht persönlich gemeint, aber Diebstahl setzt die Wegnahme einer fremden Sache voraus. Sachen sind körperlich abgegrenzte Gegenstände. Die reine Information fällt hierunter nicht, auch wenn mit teilweise bizarrem Aufwand versucht wird einen solchen Tatbestand am Elektron festzumachen.[br]Dafür gibt es das Urheberrecht.[br][br][br][br]> Frechtheit[br][br]Allgemeines Billigkeitsargument.[br] |