Thrawn U1 #155 26.06.08 14:23:36 | hi leute, [br][br]ich würde doch gerne als neutraler zwar DSCler - spieler , noch meine meinung dazu äußern.[br][br]kann gut möglich sein, das sich die seite "von selbst" aktualisiert, aber wer beweist das schon.[br] im rechtsstaat gibt es den satz " KEINE STRAFE OHNE GESETZ".[br][br]daher bitte ich doch alle die eigentlich damit nichts zu tun haben, also in dem fall sehr häufig buror(wenn ich dich bitte mit Kürzel ansprechen darf), Phillip-J-Fry etc, sich rauszuhalten.[br][br]ich denke die personen die hier beteiligt sind wären mm, jamescarter und day.[br]auch ist es von day meines erachtens nach etwas dahergezogen, ohne beweise das gleich ins forum zu stellen, so wird das alles auf die DSC und PRED geschoben.[br][br]am besten ihr hockt euch zu dritt hin und beredet das per igm , oder auch einfach methoden des chats.[br][br]@Buror,[br]ich denke das du mit deinen jungen 19 jahren, noch nicht so viel vom strafen verstehst, daher unterlass das bitte, ständig den "angeklagten" ein urteil auszusprechen.[br][br]@Phillip-J-Fry,[br]also soweit ich das hier richtig verstanden habe, denkt nun die comm, das die datenbank von der DSC und der PRED benutzt wurde, da du ein member der SES und somit der Wing bist, kann es doch sein, falls sowas vorhanden war, das du auch davon gebrauch gemacht hast.[br]und wenn du cheater bis zum tot hast, wieso steigst du nicht aus der SES aus, geh doch gleich am besten zur DS , dort kannst du dann sicherlich weiterhin gebrauch(ich erwähn immer wieder, falls datenbank für jeden vorhanden war) machen. [br][br]ich würde gerne von einem experten seine zitierten sätze hier kopieren, ich lass mal den namen weg.;-)[br][br]zitat:[br][br]"Seltsamer Fall. Eine Strafbarkeit nach dem StGB schließe ich mal aus. Selbst wenn man hier annimmt, daß Geld mit dem Programm verdient wird, ist Evil-Empire vollkommen entgeltlos nutzbar. Also fehlt es meines Erachtens an dem notwendigen Vermögensschaden."[br][br]"Interessanter ist dann aber das Urheberrecht. Was Programm wurde von MM geschrieben, der hat das alleinige Urheberrecht. Mit "Kauf" wird Daywalker ein ausschließliches Nutzungsrecht erworben haben. Die Frage ist jetzt, ob es eine rechtswidrige Nutzung von Daten ist, wenn man dieses Programm verwendet".[br][br]"Ad hoc würde ich sagen, daß die legale Nutzung ihre Grenzen da findet, wo die spielübliche Nutzung überschritten wird. Allianzintern wird man also eine Datenbank führen dürfen. Das automatisierte Zugreifen könnte schon gegen die Nutzungserklärung verstoßen, da das Spielen vom Spieler direkt und unmittelbar gestaltet werden sollte. Die Datenbank gegen Geld anzubieten dürfte aber leider einen klaren Verstoß gegen das Nutzungsrecht Daywalkers darstellen".[br][br][br][br]also das wars erst mal meiner und meines kollegen seits.[br][br]ich hoffe doch,dass dieser thread nicht weiterhin sinnlos und mit vorurteilen vollgemüllt wird.[br]wie schon erwähnt sollte darüber disskutiert werden,aber dennoch privat.[br][br]mfg thrawn;-)[br] |