Shilu U1 #59 26.02.09 16:08:39 edit: 26.02.09 16:12:20 | [br]Sorry,[br] aber wenn ich eine Erklärung bezüglich der Richtlinien meines eigenen Handelns abgebe, dann muss sie auch bindend für mich sein, denn es handelt sich ja um keinen Vertrag,[br] sondern um eine Absichtserklärung die ich mit mir selbst eingehe und deren Ziele ich der Allgemeinheit nur kund gebe.[br][br] Verstoße ich gegen diese Absichtserklärung heisst dies doch im Grunde nur, dass mein Entschluss welchen ich bezüglich meiner eigenen Vorgehensweise für die Zukunft gefasst und formuliert habe, nicht in der Art in sich gefestigt war, wie ich dies zum Ausdruck gebracht hatte. [br] In einem solchen Fall habe ich keinen Vertrag gebrochen, da keiner ausgehandelt worden war, mit keiner anderen Partei als mir selbst. [br] Die logisch resultierende negative Folge eines solchen nicht befolgens mir selbst gesteckter und anderen bekanntgewordener Zielsetzungen ist jedoch, dass andere mich als inkonsequent wahrnehmen können und dementsprechend mit steigender Anzahl widersprüchlicher Handlungen ein wachsendes Misstrauen gegenüber meinen zukunftigen Aussagen aufbauen könnten, man könnte also sagen die Glaubwürdigkeit hat gelitten.[br][br] Damit kann man sich entweder abfinden und die Glaubwürdigkeit durch Entschuldigung bzw Versöhnung wiederaufbauen. Oder mittels der versuchten Verteidigung des Vorgehens den Verlust an Glaubwürdigkeit [welche jedoch nur durch Argumentationen gestützt, allerdings nicht von ihnen wiederaufgebaut werden kann, da es sich bei ihr Anteilsvorrangig um einen "gefühlten" Zustand des Behagens oder Unbehagens (letzteres durch Nichtversöhnung verstärkt) handelt] noch vergrößern (ausgenommen werden können nicht Text-interpretative sondern emotional-verstärkende Argumente, welche direkten Einfluss auf den "gefühlt-Faktor" nehmen und somit durchaus Einfluss auf unparteiische haben können).[br]Denn Tatsache bleibt wenn A zu B sagt, "Morgen lade ich Dich ins Kino ein." und es morgen dann doch nicht tut, hat A seine Absichtserklärung nicht wahrgemacht, inkonsequent gehandelt und dementsprechend an Glaubwürdigkeit verlohren, die Erklärung zu sagen dass B nicht gegenüber A erklärt habe dass er ihn dafür am Tag danach einladen werde ist hinfällig, da es sich um keinen Vertrag gehandelt hatte sondern um eine Feststellung seiner eigenen Absichten und Erklärung zukünftiger Handlungen, tatsächlich würde die erwähnte Rechtfertigung von A bei unparteiischen Beobachtern sogar noch verstärktes Unbehagen hervorrufen. [br](Es sei denn sie verfügen über ein größeres Hindergrundwissen: dass B bsw. ein notorischer Schmarotzer sei, oder B in der Zwischenzeit mit As Frau geschlafen hat, gerade in letzterem Fall würde niemand mehr A tadeln, sondern sogar sein Verhalten unterstützen).[br][br]my 5 cents |