Evil-Empire 2 Forum: Gast



XERXIS U1
#1 04.11.08 22:41:09
[quo]§3 Accountsharing[br](1) Es ist nicht gestattet, einen Account mit mehreren Spielern zu betreiben. [br]Dabei ist es egal ob die Spieler aktiv oder passiv in dem Account tätig sind.[br]Da sich durch diese Art der Spielweise ein enormer Vorteil (24 stündige Abdeckung des Accounts) erschlichen werden kann, [br]kann dies [clr=FF0000]genauso wie Sitting[/clr] zu einer dauerhaften Sperre führen.[/quo][br] meine frage ist folgende;[br][br] der satz oben impliziert irgendwie, das Sitting als solches zur strafe führen kann.[br] soll es hier ev. richtiger "[clr=FF9900]genauso wie [/clr][b]dauerhaftes [/b][clr=FF9900]Sitting[/clr]" oder ist die formulierung absicht ?[br][br] lg xerxis[br][br][br][br][br]
-hadriel- U1
#2 04.11.08 23:47:39
joar, etwas ungeschickt formuliert meinerseits.[br][br]müsste wie Sittingverstösse heissen
Daywalker U1





#3 05.11.08 00:38:32
edit: 05.11.08 00:38:59
Bla... jeder weis was gemeint ist, finde ich. Irgendwann muß man die Kirche auch mal im Dorf lassen. Das ganze muß ja nicht vorm Bundesgerichtshof standhalten |-D
XERXIS U1
#4 05.11.08 15:37:57
nun ich hänge mich auch nicht daran auf und halte es fern vom bgh :-.[br][br]das ist letztlich der grund warum ich nachfrage und nicht ermahne ;-)[br][br]aber gut zu wissen das es nur eine unglückliche formulierung ist.[br][br]thx dafür