Evil-Empire 2 Forum: Gast



The-Cid U1
#101 29.11.09 23:52:35
Ach ja, beinahe hätte ich es vergessen. Nie das BGB aus den Augen lassen bei diesen Dingen. Wie viele Spieler hier sind noch nicht voll Geschäftsfähig nach dem 1. Buch BGB? Die müssten alle gesperrt werden da sie ohne die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten keine wirksamen Geschäfte tätigen dürfen usw. usw. [br][br]Nicht einfach so eine Geschichte.
Antrox U2
#102 30.11.09 00:18:46
edit: 30.11.09 06:46:29
war das ab 16 oder ab18 jahren???[br]ich kanns mir zwar denken aber ich frag lieber dennoch mal nach |-D[br]laut der umfrage die mal vor nem knappen jahr wären das ganze 30-50 spieler weniger und damit potenzielle 60-100€ im Monat weniger...[br]ich glaube weniger, dass man sich damit länger beschäftigen wird, da es diverse spiele gibt, die dies ebenfalls nicht beachten[br]siehe diverse spiele von BigPoint[br]wenn ich mich richtig erinnere sind die meisten wenn nicht alle ab 12 und mind. 95% der spiele verfügen über die Möglichkeit Premiumaccounts zu kaufen...[br]na dann... zieht den kindern mal das geld aus der tasche....R-|R-|R-|[br]denn die kleinen wissen oft mals nicht, wie viel sie denn dann eigentlich ausgegeben haben für das spiel, weil es ja immer so kleine beträge sind wie 1,99€, die man auch bequem per SMS zahlen kann.[br][br]Fazit: DAUMEN HOCH FÜR PREMIUM!!!!!R-|R-|R-|R-|[br] *achtung dieser ausruf enthält möglicherweise gefährliche Ironie und sollte daher nur in geringen Maßen konsumiert werden*
ZERG U1
#103 30.11.09 00:23:15
Dürften nicht geschäftsfähige Spieler dann gar nicht spielen oder nur Premium nicht?
Antrox U2
#104 30.11.09 00:26:18
edit: 30.11.09 00:26:45
ich persönlich würde sagen, dass dies beim betreiber liegt. in diesem fall halt bei Daywalker.[br]aber the-cid weiß wahrscheinlich mehr als ich |-D
Murdoc U1
#105 30.11.09 07:12:30
[quo]Dürften nicht geschäftsfähige Spieler dann gar nicht spielen oder nur Premium nicht?[/quo][br][br]Es kommt auf den "nicht nur rechtlichen Vorteil" an, den die nicht voll Geschäftsfähigen erlangen müssen, um der Sperrwirkungd es Minderjährigenschutzes zu entgehen. Da ein zweiseitiges Geschäft mit der Zahlungsverpflichtung einen rechtlichen Nachteil für denMinderjährigen darstellt, sind entweder die Eltern gefragt - oder man stellt sich bei der Sache auf den Standpunkt des prima facie Nachweises durch Überlassung geringer Vermögenswerte und des Computers zur freien Verfügung. Kann aber auch nach hinten losgehen. Da muss man eben entscheiden, wie gierig man sein möchte.
The-Cid U1
#106 30.11.09 09:52:38
edit: 30.11.09 09:58:19
[quo=Murdoc U1]Es kommt auf den "nicht nur rechtlichen Vorteil" an, den die nicht voll Geschäftsfähigen erlangen müssen, um der Sperrwirkungd es Minderjährigenschutzes zu entgehen. Da ein zweiseitiges Geschäft mit der Zahlungsverpflichtung einen rechtlichen Nachteil für denMinderjährigen darstellt, sind entweder die Eltern gefragt - oder man stellt sich bei der Sache auf den Standpunkt des prima facie Nachweises durch Überlassung geringer Vermögenswerte und des Computers zur freien Verfügung. Kann aber auch nach hinten losgehen. Da muss man eben entscheiden, wie gierig man sein möchte.[/quo][br][br]Der Prima Facie dürfte hier nicht ziehen. Es gibt ja auch schon Urteile die das Belegen. Prima Facie beinhaltet nur den sogenannten Taschengeld Paragraphen, nur damit jetzt auch die nicht Juristen noch wissen worum es hier geht. Die Rechtsauffassung beinhaltet aber nicht die aus der Überlassung entstehenden Folgegeschäfte. Du kennst doch sicher das Beispiel mit dem Mofa. Der Junge bekommt von Oma 1000,00 € geschenkt und kauft ein Mofa. Es ist auch klar, dass Oma der Verwendung des Geldes zugestimmt hat und die Eltern ebenfalls. Allerdings nicht detailliert auf das Mofa. Trotzdem ist das Geschäft ungültig, da mit dem Mofa-Kauf auch Folgegeschichten wie Versicherung und Tanken verbunden sind. Hier ist es im Zweifelsfall ähnlich, da der rechtliche Vorteil nur zeitlich befristet erfolgt und zum Erhalt des Vorteils weitere Geschäfte getätigt werden müssen. Im Übrigen sagst du ja auch, dass der Vorteil nicht nur Rechtlicher Natur sein muss. Es findet im Rahmen von Browser Games keine Eigentumserwerb oder sonstiger anderer Vorteil statt. Kein Online Betreiber kann und wird auch nur einen begrenzten Eigentumserwerb zulassen oder ermöglichen. Verständlicher weise.[br][br]Wie du schon sagtest, es kann nach hinten losgehen, wie ja auch diverse Gerichte bestätigen. Damit währe dann Premium Nutzung nur für die zweifelsfrei, die im vollen Umfang geschäftsfähig sind. Damit scheiden alle unter 18 Jahren aus, die nicht über ein eigenes Konto verfügen (Prima Facie Nachweis) oder aber die Einwilligung der Erziehungsberechtigten haben. Genau die, die hier dann aber vom Premium ausgeschlossen werden, sind es aber, die in Spielen im Internet die Hauptgruppe darstellen. [br][br]Wie gesagt, nichts gegen dich Day. Das sind nur die Gründe, warum die meisten US Games nur noch Pay Pal, Kreditkarte oder a Konto akzeptieren und ansonsten sogenannte Money Orders per Post verlangen. Die haben den rechtlichen Sumpf schon hinter sich.
BWV578 U1
#107 30.11.09 10:58:01
Day hat doch auch noch gar nicht gesagt, auf welche Zahlungsarten zurückgegriffen wird.
The-Cid U1
#108 30.11.09 11:19:37
Das ist Richtig. Es geht mir hier auch nicht um Generalkritik, sondern nur um das Aufzeigen von Problembereichen.
Murdoc U1
#109 30.11.09 12:53:54
Mit der Übertragung von Eigentum hat das ersteinmal garnichts zu tun. Der rechtliche Nachteil, um den es hier geht, ist die vertragliche Zahlungspflicht. Die alleine macht das Geschäft einwilligungsbedürftig. Diese Einwilligung könnte man aber durchaus berechtigt in der Überlassung von Computer zu Internetnutzung und dem "Taschengeld" sehen. Die Frage wäre dann, wo die - im Ernstfall streitig festzustellende - individuelle Grenze zur Geringfügigkeit liegt. Verschweigen darf man dabei aber auch nicht, dass der Gesetzgeber hier klar und deutlich an der "Nachträglichkeit" festgehalten hat. Der Minderjährige kann sich nicht für die Zukunft verpflichten, sondern es wird quasi etappenweise durch Zahlung genehmigt. [br][br]Viel mehr möchte ich dazu aber eigentlich auch nicht ausführen müssen: Wer unter den Bedingungen schlechtformulierter Nutzungsbedingungen auch noch an die Einführung von Zahlungspflichten denkt, bringt für mein Verständnis klar zum Ausdruck, dass ihm daran gelegen ist, aus eigenen Fehlern zu lernen. Dem sollte man nicht auch noch unnötig im Weg stehen.[br][br]
Antrox U2
#110 30.11.09 14:37:43
edit: 30.11.09 14:38:00
wenn ich das jetzt richtig verstanden hab mal ganz kurz und ganz einfach:[br][br]kommt Premium und der paragraphenwald |-D wird eigesetzt -> "Großteil" der Hauptzielgruppe geht flöten -> weniger geld -> keine updates -> miese laune der comm -> streit mit day -> time to say goodbye[br][br]hab ich das damit quasi richtig verstanden??|-D|-D|-D[br][br]wenn nicht dann zerreißt bitte nicht alles sofort wieder wie früher sondert helft mir dann damit ich es versteh ^^[br][br][br]
Tiberius-Maximus U1
#111 30.11.09 15:06:06
Die verantwortlichen Personen hinter EE2 werden schon wissen was sie im rechtlichen Rahmen beachten müssen.[br][br]Im übrigen würde ich ein Abo-Modell den Premium Accounts vorziehen.[br]Als Gegenleistung werden dann in regelmäßigen Abständen neue Spielinhalte hinzugefügt.[br][br]zum Beispiel:[br][br]- Einzelmissionen gegen den Computer bei denen man spezielle Raumschiffe, Kommandeure, Artefakte oder ähnliches[br] gewinnen kann.[br][br]
Daywalker U1





#112 30.11.09 15:19:55
edit: 30.11.09 15:20:27
Evil Empire ist ein Produkt der[br][br]VCN Corp.[br]Ramon Arias Avenue[br]Maheli Building Office 12-E[br]Panama City[br][b][clr=FF0000]Republic of Panama[/clr][/b]
X-Com U1
#113 30.11.09 15:22:55
Und jamba und co ? [br][br][br]wenn man mal die glotze bedenken tut und was da so an abbos den kleinen aufgedrückt wird, glaube ich kaum das es für ein Browsergame Probleme gibt.[br][br]den bei dieser Händy schei... für bilder und co. schlissen ja alle leute ein abo ab, was dann monatlich bezahlt werden darf.[br]Und die Industrie bezieht sich dann auf den Taschengeld otto wenn es um minderjährige geht.[br][br]also wo bitte soll das Problem liegen, wenn ein minderjähriger 1 sms im monat zu day schickt und dafür seine 10% kassiert für den monat kassiert.[br][br]die probleme fangen doch erst an, wenn day es automatisch abbuchen wollte.[br][br][br]gruß.[br]
The-Cid U1
#114 30.11.09 15:36:34
Ich hatte Day für einen Intelligenten Menschen gehalten und mit der Firmeneintragung ist das auch unter Beweis gestellt. Das Thema Rechte in Deutschland ist damit quasi vom Tisch.
Antrox U2
#115 30.11.09 15:42:44
damit hat sich dies ja erledigt...[br]nun ich hatte es eigentlich auch verpeilt, dass VCN in Panama sitzt ^^
Murdoc U1
#116 30.11.09 16:06:25
edit: 30.11.09 16:37:41
Wie oft soll ich das eigentlich noch schreiben? Nach dem Kollissionsrecht gilt hier trotzdem nach der Gesamtbetrachtung aller Umstände deutsches Recht. Das ergibt sich aus Art . 27, 28, 29 EGBGB. Der offensichtliche Verweis nach Panama sollte aber spätestens jetzt jedem deutlich werden lassen, mit welcher Coleur Geschäftehuber man es hier zu tun hat. Da kann man sein Taschengeld auch gleich am Bahnhof in [clr=FF0000]Lingen[/clr] verschenken.
Tiberius-Maximus U1
#117 30.11.09 16:23:09
Wenn das nächste große Update die Qualität von EE2 steigert, bin ich auch bereit etwas dafür zu bezahlen.[br][br]Ob die Betreiberfirma von EE2 in Panama, Moskau oder auf dem Mond sitzt, ist mir dabei völlig egal.
The-Cid U1
#118 30.11.09 17:14:51
Welche Updates sind denn für das erste mal vorgesehen? Kannst du da schon etwas zu sagen Day?
KoRni U2
#119 30.11.09 17:59:07
edit: 30.11.09 17:59:16
Hm, wo fangen wir denn an? [br][br]Bugfixes oder Erweiterungen?[br][br]
The-Cid U1
#120 30.11.09 18:07:03
Red mal frei von der Leber weg. Wobei die Bugfixes weniger spannend sind