The-Cid U1 #106 30.11.09 09:52:38 edit: 30.11.09 09:58:19 | [quo=Murdoc U1]Es kommt auf den "nicht nur rechtlichen Vorteil" an, den die nicht voll Geschäftsfähigen erlangen müssen, um der Sperrwirkungd es Minderjährigenschutzes zu entgehen. Da ein zweiseitiges Geschäft mit der Zahlungsverpflichtung einen rechtlichen Nachteil für denMinderjährigen darstellt, sind entweder die Eltern gefragt - oder man stellt sich bei der Sache auf den Standpunkt des prima facie Nachweises durch Überlassung geringer Vermögenswerte und des Computers zur freien Verfügung. Kann aber auch nach hinten losgehen. Da muss man eben entscheiden, wie gierig man sein möchte.[/quo][br][br]Der Prima Facie dürfte hier nicht ziehen. Es gibt ja auch schon Urteile die das Belegen. Prima Facie beinhaltet nur den sogenannten Taschengeld Paragraphen, nur damit jetzt auch die nicht Juristen noch wissen worum es hier geht. Die Rechtsauffassung beinhaltet aber nicht die aus der Überlassung entstehenden Folgegeschäfte. Du kennst doch sicher das Beispiel mit dem Mofa. Der Junge bekommt von Oma 1000,00 € geschenkt und kauft ein Mofa. Es ist auch klar, dass Oma der Verwendung des Geldes zugestimmt hat und die Eltern ebenfalls. Allerdings nicht detailliert auf das Mofa. Trotzdem ist das Geschäft ungültig, da mit dem Mofa-Kauf auch Folgegeschichten wie Versicherung und Tanken verbunden sind. Hier ist es im Zweifelsfall ähnlich, da der rechtliche Vorteil nur zeitlich befristet erfolgt und zum Erhalt des Vorteils weitere Geschäfte getätigt werden müssen. Im Übrigen sagst du ja auch, dass der Vorteil nicht nur Rechtlicher Natur sein muss. Es findet im Rahmen von Browser Games keine Eigentumserwerb oder sonstiger anderer Vorteil statt. Kein Online Betreiber kann und wird auch nur einen begrenzten Eigentumserwerb zulassen oder ermöglichen. Verständlicher weise.[br][br]Wie du schon sagtest, es kann nach hinten losgehen, wie ja auch diverse Gerichte bestätigen. Damit währe dann Premium Nutzung nur für die zweifelsfrei, die im vollen Umfang geschäftsfähig sind. Damit scheiden alle unter 18 Jahren aus, die nicht über ein eigenes Konto verfügen (Prima Facie Nachweis) oder aber die Einwilligung der Erziehungsberechtigten haben. Genau die, die hier dann aber vom Premium ausgeschlossen werden, sind es aber, die in Spielen im Internet die Hauptgruppe darstellen. [br][br]Wie gesagt, nichts gegen dich Day. Das sind nur die Gründe, warum die meisten US Games nur noch Pay Pal, Kreditkarte oder a Konto akzeptieren und ansonsten sogenannte Money Orders per Post verlangen. Die haben den rechtlichen Sumpf schon hinter sich. |