HAL U1 #21 14.03.20 19:08:20 edit: 14.03.20 19:12:11 | [u][br]Hier mal ein weiteres Beispiel zum diskutieren :[/u][br][ctr][br][br]Spieler A kommt online und sieht, wie Spieler B ihn auf vielen seiner Planeten angreift.[br]Spieler A saved die Ress des Planeten 1 indem er diese in Deff verbaut, bevor der Angriff startet.[br]Auf dem Planeten 1 liegen nun weniger als 500k Ress rum.[br]Spieler B fliegt, ohne weitere Spio, durch und zerstört Deff für Millionen, erbeutet unter 500k Ress vom Planeten 1 und raidet danach weitere Planeten von Spieler A.[/ctr][br][br][br]Frage 1. Könnte Spieler A nicht zu recht Regress für den Angriff auf Planet 1 vom Angreifer fordern, da es sich um einen Angriff unter 500k handelt ?[br]Frage 2. Hätte Spieler A eine hinweisende Nachricht an Spieler B senden müssen, um diesen Angriff auf seine Deff und für unter 500k zu verhindern ?[br][br][br]Ich würde 1. mit ja und 2. mit nein beantworten.[br][br]Spieler B hätte mit einer Spio vorweg sehen können, das die Ress auf dem Planeten 1 verbaut wurden.[br]Nun ist es in diesem Spiel so, das der Verteidiger, Spieler A also, noch in der Sekunde 0 des Angriffs die Ress hätte verbauen können.[br]Somit konnte eine Spio vom angreifenden Spieler B, selbst direkt vorm Angriff, wertlos sein.[br]Und das ist das Problem des Verteidigers, weil ... ?[br]Ich finde nicht, das der Verteidiger einen Vorteil, den das Spiel ihm gibt, durch eine Nachricht an den Angreifer ad adsurbum führen muss.[br]Wer garantiert dem verteidigenden Spieler A, das Spieler B seine Nachricht überhaupt rechtzeitig wahrnimmt ?[br]Oder gibt es da eine Regel, das der Angreifer nach Erhalt der Nachricht z.B. 30 Sekunden Zeit hat, diese zu realisieren und abzubrechen ?[br]Ab wieviel Sekunden vor Kampfbeginn kann man von Spieler A noch verlangen, eine Nachricht zu schreiben ?[br]Ich jedenfalls sehe keine diesbezüglichen Regeln und es liegt wohl auch letztendlich, wie vieles hier, im Auge des Betrachters.[br][br]Aber ein Beispiel :[br][br][i]Bei einem Gebrauchtwagenhändler wird eingebrochen.[br]Der Einbrecher vermutet alleine zu sein und gelangt nach der teilweisen Zerstörung des Zaun's auf das Gelände.[br]Um seinen Besitz zu schützen, hat der Gebrauchtwagenhändler, der sich auch auf dem Gelände befindet, fast alle sein Autos in Sicherheit gebracht.[br]Für den Einbrecher gibt es dementsprechend wenig zu holen, aber ein paar Autoradios waren drin.[br]Später verklagt der Gebrauchtwagenhändler den Einbrecher u.a. auf Vandalismus, der Zaun war teurer als die paar Autoradios die geraubt wurden.[br]Der Einbrecher verteidigt sich, das er von weitem viele Autos sah und erst auf dem Gelände feststellte, das fast alle Autos weg waren.[br]Hätte der Gebrauchtwagenhändler ihm vorher kenntlich gemacht, das er auf seinem Gelände ist, hätte der Einbrecher gar nicht den Bruch gemacht.[/i][br][br][br]Ich finde, das der Gebrauchtwagenhändler dies vorher nicht annehmen konnte und nicht dem Einbrecher Bescheid geben muss, das er auf dem Gelände ist.[br]Der Gebrauchtwagenhändler ist nicht für den Entschluß des Einbrechers verantwortlich, den Bruch zu machen oder nicht.[br]Sprich : Der Verteidiger ist nicht für den Entschluß des Angreifers verantwortlich, anzugreifen oder nicht anzugreifen.[br][br][br][br]Was meint ihr ? ?[br][br][br][br][br] |