Prof-Bazformator U1 #21 07.07.08 17:58:51 | >dass es wahr ist lässt sich auch nicht beweisen...[br][br]Es läßt sich eine ganze Menge beweisen. Manches mehr, anderes weniger gut.[br][br]>das was du so lang daher redest könntest auch einfach so sagen? : wenn bewiesen wird das er das schrieb ist üble nachrede außer kraft gesetzt. (das habe ich doch aber berücksichtig)[br][br]Die gesetzliche Grundlage einer Strafbarkeit hängt erstmal im theoreitschen, luftleeren Raum. Da hat der Beweis nichts zu suchen. Es geht um die reflexartige Verbidnung von Tatbestand und Rechtsfolge. "Wenn jemand eine üble Nachrede begangen hat, dann wird er bestraft." Zudem hast Du behauptet, daß hier eine Strafbarkeit jedenfalls einschlägig wäre. Ist sie aber nicht, da wir über eine Veröffentlichung von Mails diskutieren. Da darf man voraussetzen, daß es diese mails dann auch so gibt, wenn konkret danach gefragt wird.[br][br]>ich glaube sogar, wenn ich da nicht irre, das der betreiber einer website oder spieles etc. das ding zur anklage bringen müsste? hab ich irgendwo gehört... stimmt das prof?^^[br][br]Nein, müsste er nicht. Was Du meinst ist sicherlich die Pflicht rechtswidrige Einträge in Foren zu löschen, also das, was aus dem "Heise-Urteil" an Prüfungspflichten für die Betreiber erwächst. Oder? |