Evil-Empire 2 Forum: Gast



titanic3 U1
#1 07.07.08 12:14:18
edit: 07.07.08 12:20:46
Wo kann ich das melden wenn ich von ein 18erigen Spund so eine Mail bekomme![br]Ich fasse das als Beleidigung auf !![br]vor allen kann der kein Deutsch bei der Rech........[br]Muß ich mir das gefallen lassen??[br][br][br]ich will ja nicht unhöflich sein, aber willst du iwie aufs maul oder so?[br][br]auch ich hab verbündete und die sind nicht zufällig in den top ten^^[br][br]und wenn du probleme mit dem system hier hast dann kannst du dich auch ganz schön ins knie f***en[br][br]mit freundlichen grüßen xxxxxxxxxx[br]
Buror-Dox U1
#2 07.07.08 12:17:18
edit: 07.07.08 12:18:24
also erstmal lesen ob es dazu schon thread gab....[br]name: ''was tun bei hüpscher beleidigung''[br]wobei wenn du die beleidigung da liest wird dir die hier harmlos vorkommen^^[br][br]zudem darfst du nicht einfach mails mit namen ins forum stellen![br]das ist ein verstoß gegen die regeln deinerseits und kann geahndet werden![br]}-(
KoRni U2
#3 07.07.08 12:20:44
leite die Nachricht einfach an den Spieler "mm" weiter ! Er macht den Rest. !
titanic3 U1
#4 07.07.08 12:25:34
Danke ich habe die Mail weitergeleitet!! an mm
Noob0815 U1
#5 07.07.08 12:34:00
da das jez durch is, ma btw frage @ Buror und @ all[br]wieso darf jemand der so dumm is und sowas oder ähnliche sachen an einen anderen spieler schickt[br]darauf bestehen, dass das nich veröffentlicht werden kann?[br]ich kenn kein spiel wo das so is und mir is au keine rechtliche grundlage bekannt nach der das nich erlaubt währe, [br]außer, das es innen regeln steht und die gms das so wollen.[br]Wenn man sowas legal öffentlich anprangern dürfte, würden evtl au weniger solche dummen aussagen gemacht.[br]lass mich ja gerne belehren, aber irgendwie find ich dass das en witz is ^^
KoRni U2
#6 07.07.08 12:41:13
edit: 07.07.08 12:44:41
[quo]Die Veröffentlichung von E-Mails, Ingame-Messages, IRC/ICQ Queries oder Gesprächen aus nicht öffentlichen Channels ist nur dann erlaubt, wenn alle beteiligten Parteien ihre Erlaubnis dazu gegeben haben.[br]Ausnahme: Ingame-Nachrichten, Mails, Queries, welche [u]eindeutig keiner bestimmten Person zugeordnet werden können[/u], sowie Ingame-Nachrichten im Bezug auf Politische Ereignisse (Kriegserklärungen usw.)[/quo][br][br][quo]§5 Umgangsformen[br](1) Beim Versenden von Ingame-Nachrichten ist auf grobe Schimpfwörter oder Beleidigungen zu verzichten. Leitet ein Empfänger eine Nachricht, die gegen den guten Ton verstößt, an die Spielleitung weiter (siehe §6), kann dem Sender dieser Nachricht das Recht zum Verfassen von Ingame-Nachrichten entzogen werden.[br](2) [...][br][br]§6 Spielleitung[br](1) Bei der Spielleitung handelt es sich um den Admin des jeweiligen Universums (in der Regel der Spieler mm). Alle Regelverstöße sind per Ingame-Nachricht an diesen Spieler zu melden.[br](2) Alternativ kann ein Regelverstoß auch bei einem Moderator im Forum gemeldet werden.[/quo]
Noob0815 U1
#7 07.07.08 12:52:00
edit: 07.07.08 12:52:49
Jo das hab ich au schon gelesen, das is aber nix rechtlich bindendes sondern vorgabe aus den spielregeln. auf den mist bezieh ich mich ja, d.h. jemand darf zuspammen ohne ende und hat auch noch das recht darauf zu bestehen dass der mist, dener ohne auch nur ein paar minuten darüber nachzudenken abgeschickt hat, anonym behandelt werden muss. [br]Warum sollte so einer dieses recht verdient haben? Erst denken dann schreiben, dann braucht man veröffentlichungen nich zu verbieten.
Prof-Bazformator U1
#8 07.07.08 13:09:47
edit: 07.07.08 13:20:25
Private Kommunikation ist direkter Ausdruck der Menschenwürde und unterliegt daher dem verfassungsrechtlichen Schutz dieser. Der Schutzbereich ist selbstverständlich nicht unbeschränkt, der Schutz verzichtsfähig. Das ändert nichts daran, daß eine nicht von wirksamer Einwilligung getragene Veröffentlichung zumindest Unterlassungs- wie Schadensersatzansprüche begründen kann. Problematisch ist im Internet hierbei das notwendige Maß an Konkretisierung, also die Zuordbarkeit von Aussage zur Person, deren Personen-, respektive Menschenwürde geschützt ist. Da aber auch ein Internet-Alias grundsätzlich eine solche Informationsdichte aufweisen kann, daß man hierüber als reale Person identifiziert werden kann, oder sogar - was aber umstritten ist - eine eigene, schutzwürdige und schutzbedürftige Persönlichkeit herausbildet, sollte man mit der vorschnellen Veröffentlichung bedächtig umgehen.
Buror-Dox U1
#9 07.07.08 13:12:19
*zustimm*^^
KoRni U2
#10 07.07.08 13:19:34
Welch ein Beitrag ; )[br][br][br]Ich erinner mich an letzte Runde wo ich dann eines Morgens ungefär 250 neue Nachrichten hatte....alles mit dem Inhalt "Lol" :]
Hypnock U1
#11 07.07.08 13:22:04
hrhr das bringt mich gleich auf ne idee xDDD
Noob0815 U1
#12 07.07.08 13:29:23
Jo bazz das auf was du dich da beziehst unterscheidet sich in 2 punkten zu dem fall den wir hier haben :P[br]erstens sind wir hier zuerst mal alle anonym da nur ein ico/alias benutzt wird und nich der richtige name.[br]zum zweiten währe das mit der persönlichen menschenwürde und verfassungsrechtlichen schutz nur intime dinge(z.B. du darfst nich die naktfotos deiner freundin veröffentlichen, oder irgendwelche intimen liebeleien die se dir irgendwann mal geschickt haben könnte)[br]btw da fällt mir grade auf haben wir in den regeln überhaupt ne regulierung zu reallife drohungen? oder kann einem da auch nur das schreibrecht entzogen werden xD
Prof-Bazformator U1
#13 07.07.08 13:38:59
>Jo bazz das auf was du dich da beziehst unterscheidet sich in 2 punkten zu dem fall den wir hier haben :P[br][br]Du hast eine Frage gestellt, ich habe sie Dir beantwortet. Von "Unterschieden" habe ich noch gar nicht angefangen zu schreiben.[br][br]>erstens sind wir hier zuerst mal alle anonym da nur ein ico/alias benutzt wird und nich der richtige name.[br][br]Die Informationsdichte kann, dazu siehe übrigens meine Ausführung oben, so groß werden, daß eine Zuordnung entweder möglich ist, oder orginäre Schutzwürdigkeit begründet.[br][br]>zum zweiten währe das mit der persönlichen menschenwürde und verfassungsrechtlichen schutz nur intime dinge[br][br]Nein. Der Artikel 10 unserer Verfassung sieht eine solche, enge Auffassung nicht vor.[br][br]>(z.B. du darfst nich die naktfotos deiner freundin veröffentlichen, oder irgendwelche intimen liebeleien die se dir irgendwann mal geschickt haben könnte)[br][br]Richtig. Allerdings unterscheiden sich die beiden Beispiele zu stark, was eine Vergleichbarkeit auf dieser Ebene bis fast zur Unmöglichkeit erschwert.[br][br]>btw da fällt mir grade auf haben wir in den regeln überhaupt ne regulierung zu reallife drohungen? oder kann einem da auch nur das schreibrecht entzogen werden xD[br][br]...[br][br]P.B.
Noob0815 U1
#14 07.07.08 13:47:28
also erstma sorry, der ton is scheinbar ein bisschen schärfer rüber gekommen als er sollte, sollte nu keine hitzige diskussion werden sondern ne nüchterne Aufklärung. aber wir müllen hier eh grad wieder ma es forum voll deshalb verlager ich das ganze von meiner seite her ma auf pm.
Shinigami U1
#15 07.07.08 16:04:30
[quo]da das jez durch is, ma btw frage @ Buror und @ all[br]wieso darf jemand der so dumm is und sowas oder ähnliche sachen an einen anderen spieler schickt[br]darauf bestehen, dass das nich veröffentlicht werden kann?[/quo][br][br]Verstoß gegen geltendes Recht (§186 StGB)[br][br]"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."[br][br]gruß Kyubi
Prof-Bazformator U1
#16 07.07.08 16:31:54
Daraus läßt sich zwar ableiten, daß man keine üble Nachrede begehen soll, als Antwort auf die Eingangsfrage passt es aber nicht wirklich. Wenn die Beleidigung im Wege des (elektronischen) Schriftwechsels getätigt worden ist, gibt die Veröffentlichung dieses geschriebenen Wortes aber lediglich dies wieder. Die Veröffentlichung müsste also, um Strafbarkeit wegen übler Nachrede begründen, Ehrverletzung sein und nicht erweislich wahr. Am ersten Merkmal könnte man vielleicht noch streiten, am zweiten jedoch nicht. Die Veröffentlichung ist in der Beziehung neutral und stellt keinen durch den ursprünglichen Absender induzierten Eingriff in die geschützten Rechtsgüter des Verletzten dar.
Shinigami U1
#17 07.07.08 17:14:49
leider doch. wir können da nun lange drüber diskutieren. mal außer acht gelassen das unsere server in amsterdam stehen und unsere domain ein .biz ist; würde bei veröffentlichung einer nicht überparteilichen sektion, des vermeindlichen "täters" namen, dieser artikel zum tragen kommen. (hier ist mm der, der das dürfte wenn er die nachrichten (hat er) auf der db hat.)[br][br]es wurden tatsächlich schon leute auf .de seiten zu strafen verurteilt.[br][br]sogar wenn ein übliches "klima" im forum herschen sollte und jeder dem anderem "üble nachrede" betreibt oder beleidigt, ist dies schon vor gericht gekommen und der angeklagte musste strafe zahlen.
Prof-Bazformator U1
#18 07.07.08 17:33:55
Auf die Diskussion bin ich aber mal gespannt...[br][br]Man müsste die wortgetreue Veröffentlichung einer ehrverletzenden Mail unter den Tatbestand § 186 StGB subsumieren können. Da wäre es schon fraglich, ob in der reinen Wiedergabe des meine Ehre verletzenden, geschriebenen Wortes in der Öffentlichkeit, eine Tatsache zu sehen ist, die geeignet ist, den Verursacher verächtlich zu machen, oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Abgesehen davon, daß das vom Wortlaut vielleicht sogar gerade noch vertretbar wäre, weil Rechtsverletzer in der Gesellschaft kein hohes Ansehen genießen, überzeugt mich die Ansicht eher, daß der Gesetzestext hier nicht auf alle Wiederholungen der ursprünglichen Aussagen ausgedehnt werden darf. Es ist zwischen der ursprünglichen Aussage under Wiederholung als Veröffentlichung zu unterscheiden. Dabei ist die Behauptung ursprünglicher Beleidigung (angenommen zutreffend) erweislich wahre Tatsache, was die Strafbarkeit wegen übler Nachrede letzlich objektiv ausscheiden läßt.
Buror-Dox U1
#19 07.07.08 17:36:58
dass es wahr ist lässt sich auch nicht beweisen...
Shinigami U1
#20 07.07.08 17:44:09
das was du so lang daher redest könntest auch einfach so sagen? : wenn bewiesen wird das er das schrieb ist üble nachrede außer kraft gesetzt. (das habe ich doch aber berücksichtig)[br][br]dennoch kann das im mom nur mm beweisen....[br][br][br]ich glaube sogar, wenn ich da nicht irre, das der betreiber einer website oder spieles etc. das ding zur anklage bringen müsste? hab ich irgendwo gehört... stimmt das prof?^^