Evil-Empire 2 Forum: Gast



Prof-Bazformator U1
#21 07.07.08 17:58:51
>dass es wahr ist lässt sich auch nicht beweisen...[br][br]Es läßt sich eine ganze Menge beweisen. Manches mehr, anderes weniger gut.[br][br]>das was du so lang daher redest könntest auch einfach so sagen? : wenn bewiesen wird das er das schrieb ist üble nachrede außer kraft gesetzt. (das habe ich doch aber berücksichtig)[br][br]Die gesetzliche Grundlage einer Strafbarkeit hängt erstmal im theoreitschen, luftleeren Raum. Da hat der Beweis nichts zu suchen. Es geht um die reflexartige Verbidnung von Tatbestand und Rechtsfolge. "Wenn jemand eine üble Nachrede begangen hat, dann wird er bestraft." Zudem hast Du behauptet, daß hier eine Strafbarkeit jedenfalls einschlägig wäre. Ist sie aber nicht, da wir über eine Veröffentlichung von Mails diskutieren. Da darf man voraussetzen, daß es diese mails dann auch so gibt, wenn konkret danach gefragt wird.[br][br]>ich glaube sogar, wenn ich da nicht irre, das der betreiber einer website oder spieles etc. das ding zur anklage bringen müsste? hab ich irgendwo gehört... stimmt das prof?^^[br][br]Nein, müsste er nicht. Was Du meinst ist sicherlich die Pflicht rechtswidrige Einträge in Foren zu löschen, also das, was aus dem "Heise-Urteil" an Prüfungspflichten für die Betreiber erwächst. Oder?
Shinigami U1
#22 07.07.08 18:05:28
jo, das und das begangene straftaten (wie z.b. verschickte igm) an mm geleitet werden muss sodass das rechtlich überhaupt ins rollen kommen kann?[br][br][br]ka was du beruflich machst, aber du verurteilst doch keinen zum Raub, wenn dieser es nicht getan hat? (beleg "alibi", hier beleg: pn bzw keine pn)[br][br][br]und noch einmal; es gilt nicht das deutsche recht |-D
Buror-Dox U1
#23 07.07.08 18:06:39
könnt ihr das dann nicht woanders belabern und diesen thread schließen lassen ^^
Prof-Bazformator U1
#24 07.07.08 18:15:18
Ich hab's Dir schonmal privat geschrieben, ich habe keine Lust auf diese sinnlose Diskussion. Um etwas "rechtlich in's Rollen zu bringen", wende ich mich an diejenigen staatlichen Organe, die dafür zuständig sind. "Werde ich beleidigt, gehe ich zur Polizei."[br]Das ist für mich eigentlich ein vollkommen logischer Zusammenhang wie der, daß ich nicht zum Messerhändler gehe, wenn mich jemand mit einem seiner Produkte angreift.[br]Der zu erbringende Beweis wird dann dergestalt geführt werden, daß die Staatsanwaltschaft oder die Polizei als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft die betreffenden Daten vom Seitenbetreiber im Ermittlungsverfahren zur Einsicht anfordert. Im Übrigen kann deutsches Strafrecht auch bei Straftaten mit Auslandsbezug Anwendung finden. Vielleicht informierst Du Dich mal darüber?
Shinigami U1
#25 07.07.08 18:17:22
Fall Marco W.?
Buror-Dox U1
#26 07.07.08 18:18:01
edit: 07.07.08 18:18:08
das hat keinen auslandsbezug....